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Rechtsanwalt für Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenrecht
Grad der Behinderung

Schwerbehindertenausweis
erfolgreich beantragen und durchsetzen.

Kompetente Hilfe im Verfahren wegen
Schwerbehindertenausweis,
höherem Grad der Behinderung,
Merkzeichen,
Herabsetzung wg. Heilungsbewährung.
Vom Fachanwalt.

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Meinung vom Fachanwalt erhalten

Im Rückruftermin erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob ein Tätigwerden in Ihrer Sache erfolgversprechend ist.

Dieses Gespräch ist kostenfrei.

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Professionelle Vertretung

Wenn nach der Ersteinschätzung ein weiteres Vorgehen Sinn macht, stehe ich für eine engagierte und professionelle Vertretung in allen Stadien des Verfahrens zur Verfügung

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ERFOLG

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Was ich für Sie tun kann:

Antrag bei Behörde

Ich übernehme gerne die Korrespondenz mit der Behörde von Anfang an, denn schon hier sollte man die Weichen richtig stellen.

Widerspruch nach Ablehnung

Antrag abgelehnt? Spätestens jetzt brauchen Sie einen Fachmann für das Widerspruchsverfahren und das ist nur ein Fachanwalt für Sozialrecht!

Klage Sozialgericht
- bundesweit -

Viele Entscheidungen der Versorgungsämter werden vor dem Sozialgericht zugunsten der Mandanten abgeändert – ich vertrete Sie erfahren und unerschrocken vor jedem Sozialgericht in dieser Republik.

Berufung

Was vom Sozialgericht noch nicht gänzlich zuerkannt wurde, lässt sich häufig vor dem Landessozialgericht durchsetzen – als Fachanwalt für Sozialrecht zählt das zu meinen täglichen Aufgaben.

Schwerbehinderung und Widerspruch: Erfahrungen mit Widerspruch beim Versorgungsamt wegen Schwerbehindertenausweis


Wann ist es sinnvoll, Widerspruch einzulegen?

Nach meinen Erfahrungen aus unzähligen Widerspruchsverfahren ist es immer sinnvoll, Widerspruch einzulegen – und sei es zunächst nur einmal zu dem Zweck, die vollständigen Akten des Versorgungsamtes zu erhalten.

Als Anwalt bekomme ich diese natürlich problemlos übermittelt und kann diese dann auch den Mandanten zugänglich machen. Viele Mandanten staunen nicht schlecht, wenn sie plötzlich erfahren, welche Dinge die behandelnden Ärzte hinter ihrem Rücken mitgeteilt haben. Nicht selten besteht bereits da erheblicher Korrekturbedarf.

Wann müssen Sie Widerspruch einlegen?

Unterstellt, Sie streben den Grad der Behinderung von 50 und damit den Schwerbehindertenausweis an, dann müssen Sie im Grunde im eigenen Interesse fast zwingend dann Widerspruch einlegen, wenn Ihnen bereits ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 zuerkannt wurde.

Die Einstufung des Grades der Behinderung ist keine mathematisch exakte Wissenschaft, es gibt da eine erhebliche Streubreite von wenigstens 20 Punkten in der Bewertung und Sie können unschwer erkennen:

Wenn Ihnen bereits ein Grad der Behinderung von 30 zuerkannt wurde, ist da ein Grad der Behinderung von 50 auf jeden Fall nicht außerhalb jedweder Reichweite.

Die Einschaltung eines Fachanwalts für Sozialrecht, der sich zusätzlich auch noch schwerpunktmäßig mit Schwerbehindertenrecht beschäftigt, ist in diesem Fall keine schlechte Idee.

Wenn Ihnen also bereits ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 zuerkannt wurde, müssen Sie auf jeden Fall im eigenen Interesse Widerspruch einlegen, wenn Sie ernsthaft das Ziel der Zuerkennung der Schwerbehinderung verfolgen wollen.

Auch wenn Ihnen lediglich ein Grad der Behinderung von 20 oder überhaupt kein Grad der Behinderung zuerkannt wurde: sind Sie sicher, dass Sie wirklich alle relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen geltend gemacht haben?

Im Zweifel fragen Sie da besser erst einmal den Experten für Schwerbehindertenrecht, bevor Sie vorschnell aufgeben.

Entsprechendes gilt natürlich auch dann, wenn Sie selbst bereits Widerspruch eingelegt hatten und der Widerspruchsbescheid nunmehr einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 ausweist.

In diesem Fall ist es aus den oben dargelegten Gründen sehr ratsam Ihren Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis im Wege der Klage weiterverfolgen.

Angesichts der oben erwähnten Streubreite bei der medizinischen Einschätzung von Befunden stehen die Chancen gut, den GdB von 50 und damit den Schwerbehindertenausweis über das Klageverfahren zuerkannt zu erhalten.


Wo ist der Anwalt für Sozialrecht und insbesondere Schwerbehindertenrecht in meiner Nähe?

Nun, wenn Sie wollen, haben Sie ihn bereits gefunden!

Ich biete meine Dienste bundesweit an und via E-Mail und Videokonferenz können wir uns bequem austauschen, ganz gleich, wo Sie ansässig sind. Ich betreibe bereits zahlreiche Verfahren über das ganze Bundesgebiet hinweg.

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Einige Infos zu mir:
Schwerbehinderung Rechtsanwalt Dotterweich Konstanz

Ich habe die Verfahren, die ich im Schwerbehindertenrecht durchgeführt habe, nicht gezählt.

Die Anzahl bewegt sich aber sicher in einem höheren 4-stelligen Bereich.

Es gibt daher so ungefähr nichts, was ich in Verfahren gegen irgendein Versorgungsamt in dieser Republik oder vor irgendeinem Sozialgericht oder Landessozialgericht in der Auseinandersetzung um den Grad der Behinderung nicht schon erlebt habe.

Aufgrund der Vielzahl der Verfahren bin ich als Rechtsanwalt an mindestens 5 Tagen in der Woche zumindest auch mit dem Schwerbehindertenrecht beschäftigt.

Nachdem ich neben meiner Tätigkeit als Anwalt auch noch Initiator und Betreiber der Webseite Versorgungsmedizinische-Grundsätze.de bin, eines der meistbesuchten Portale zum Schwerbehindertenrecht, häufig auch darüber hinaus.

Es ist schlau, sich diese Erfahrungen zunutze zu machen, sei es nun im Antragsverfahren, Widerspruchsverfahren oder im Klageverfahren vor dem Sozialgericht oder der Berufung vor dem Landessozialgericht.

Schwerbehindertenrecht ist nicht einfach.

Die rechtlichen Grundlagen sind, soweit überhaupt vorhanden, schwer zu verstehen. Die Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht und Grad der Behinderung tut auch nicht viel, um die Materie einfacher und übersichtlicher zu machen und darüber hinaus ist da natürlich auch noch die unsägliche Praxis so mancher Versorgungsämter, nach Möglichkeit den Schwerbehindertenausweis zu verhindern, d. h. die Schwerbehinderung abzulehnen und die Antragsteller mit einem Grad der Behinderung von 20,30 oder 40 abzuspeisen. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen!

Wenn Sie also wollen, bin ich Ihr Anwalt für Ihren Schwerbehindertenausweis bzw. zumindest für eine vernünftige und sachgerechte Einstufung des Grades der Behinderung.

Terminvereinbarung

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- Zeitnahe Termine

- kurzfristige Intervention

Termine für eine erste Einschätzung sind kurzfristig möglich und auch am letzten Tag der Frist für Widerspruch, Klage oder Berufung nehme ich mich gerne Ihrer Sache an.

Sollten Sie die Frist versehentlch verpasst haben (kann ja mal vorkommen) - auch in diesem Fall kann ich in der Regel helfen, es dauert aber dann etwas länger.

- bundesweit tätig

- kurze Wege zum Anwalt

Sitz der Kanzlei ist Konstanz / Bodensee.

Durch die gegebenen technischen Möglichkeiten kann ich Ihr Anliegen im gesamten Bundesgebiet vor allen Versorgungsämtern, Sozialgerichten und Landessozialgerichten vertreten.

Gleichgültig, wo Sie selbst sich befinden: Ihr Weg zu mir ist nie länger als die Entfernung zum nächsten PC, Laptop, Tablet oder Handy.

- Hart aber fair

- Kostentransparent

Wenn Ihre Sache keine Aussicht auf Erfolg (mehr) hat, dann sage ich Ihnen das auch - ob Sie das hören wollen oder nicht.

Anwaltliche Tätigkeit hat einen Wert und kostet daher Geld.

Zu Beginn des Mandates schließe ich mit Mandanten gerne eine schriftliche Vergütungsvereinbarung, dann gibt es für keine Seite Überraschungen. ich arbeite mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Anwaltskanzlei Dotterweich & Böhler

Hussenstraße 19

78462 Konstanz

Tel: 07531 / 9450300
Fax: 07531 / 9450302

mail@anwaltskanzlei-dotterweich.de

www.anwaltskanzlei-dotterweich.de/

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